Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Digitale Barrierefreiheit: Nicht alle Apotheken betroffen Nadine Tröbitscher, 12.06.2025 07:49 Uhr

Berlin - 

Zum 28. Juni treten das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in Kraft. Darunter fallen auch Apotheken, denn auch sie gehören zu den Wirtschaftsakteuren nach § 2 BFSG und bieten beispielsweise Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an. Doch es gibt Ausnahmen, die auch für Apotheken gelten können.

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