Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat einen weiteren Hilfsmittelvertrag gekündigt – den mit der BKK Linde. Zwar gibt es mit den Betriebskrankenkassen (BKKen) seit vergangenem Jahr eine bundeseinheitliche Vereinbarung, doch die deckt nicht den Bereich der aufsaugenden Inkontinenzartikel ab.
Auf Wunsch des DAV endet der Hilfsmittelvertrag 1900L03 mit der BKK Linde zum 30. Juni. Wollen Apotheken die Versicherten weiterhin mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln versorgen, müssen sie einem neuen Vertrag beitreten – 1991G53. Besteht Interesse, sollen sich die Apotheken direkt an den Dienstleister GWQ wenden.
Die BKKen haben die Hilfsmittelversorgung seit dem 1. September 2023 im Hilfsmittelversorgungsvertrag 1991U01 bundeseinheitlich neu geregelt und die Einzelverträge abgelöst. Zu aufsaugenden Inkontinenzhilfen heißt es: „Keine vertragliche Regelung, Beitritt direkt bei einzelner BKK möglich; (Dauer-)Genehmigungen, die vor dem 1. September 2023 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf zu den jeweils genehmigten Preisen.“
Daher schreibt die BKK Linde den Apotheken: „Der Bereich der aufsaugenden Inkontinenzprodukte ist in diesem neuen Vertrag derzeit nicht geregelt. Wir empfehlen daher den Beitritt zum Vertrag 1991G53, um weiterhin eine Versorgung in diesem Bereich sicherstellen zu können.“
Und auch nicht alle ableitenden Inkontinenzhilfen werden vom Vertrag abgedeckt – er gilt nicht für Katheter, Bein- und Bettbeutel!
Abrechnung und Vergütung sind in den entsprechenden Anlagen geregelt. Enthalten diese keine anderen Vorgaben, können bestimmte Hilfsmittel bis zu einem Preis von 250,00 Euro netto beziehungsweise 297,50 Euro brutto genehmigungsfrei abgerechnet werden.
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