„Kaufen Sie doch bei dm, ist billiger“

Pflege-HiMi: Krankenkasse rät Patientin zum Drogeriekauf

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Berlin -

In der Sixtus Apotheke in Haltern am See wollte eine Patientin Sagrotan Hygiene-Spray im Rahmen ihrer Pflegehilfsmittelpauschale erwerben. Der Inhaber, Jörn Graé, erklärte ihr daraufhin, dass das Desinfektionsmittel aufgrund der fehlenden Pflegehilfsmittelnummer nicht abrechnungsfähig sei. Was dann folgte, ist ein absurder Dialog zwischen der Krankenkasse, der Patientin und dem Apotheker. „Wenn die Apotheke es nicht abgeben möchte, dann solle die Kundin doch zu dm gehen“, lautete die Auskunft der Kasse, so Graé.

Eine Patientin, die ihre ihr monatlich zustehenden Pflegehilfsmittel in der Sixtus Apotheke abholen wollte, fragte nach einem Flächendesinfektionsspray wie Sagrotan. „Sie wollte gerne eine Flasche, die sie leicht bedienen kann, da es ihr schwerfällt, einen hohen Druck mit den Händen auszuüben“, erklärt Graé. „Wir haben daraufhin erklärt, dass wir das Sagrotan-Spray so nicht abrechnen können, da es keine eingetragene Pflegehilfsmittelnummer hat.“ Die Patientin hätte das Desinfektionsmittel demnach selbst bezahlen müssen. „Sie hat aber nicht eingesehen, in Vorleistung zu gehen“, so der Inhaber.

„Sie schrieb daraufhin an die Barmer und schilderte den Vorfall“, erklärt er. „Die Antwort der Kasse hat mich überrascht. Es hieß, es gebe gar keine Vorgaben dazu und es könne auch Desinfektionsmittel mit Druckgas abgegeben werden.“ Mehr noch: „Wenn die Apotheke das nicht abgeben möchte, dann soll die Kundin doch einfach in den Drogeriemarkt gehen und die Rechnung im Nachhinein bei der Barmer einreichen.“

Daraufhin habe er selbst bei der Krankenkasse angerufen. „‚Sie dürfen nur Produkte mit Pflegehilfsmittelnummer abgeben‛, hieß es.“ Immerhin könne die Patientin das Spray auch einfach bei dm erwerben. „Sie könnte es auch in der Apotheke kaufen und einreichen, aber bei Ihnen wäre es sicherlich viel zu teuer“, schätzt die Krankenkasse in ihrer Antwort an Graé. Das ist absolut paradox: „Es wurde der Kundin gestattet, das Desinfektionsmittel bei mir zu kaufen und den Bon im Nachhinein einzureichen, dann kann es doch auch gleich mit einer Pflegehilfsmittelnummer versehen werden. Der Umstand ist absolut unnötig“, ärgert sich der Apotheker.

Mehr noch: „Ich habe das Glück, dass die Kundin das Sagrotan-Spray im Endeffekt bei mir gekauft hat, weil sie auch alles andere an Pflegehilfsmittelbedarf bei uns bekommt. Ich möchte jedoch nicht wissen, wie viele Kunden lieber zur Drogerie gehen, um dort preiswerter einzukaufen“, so Graé. „Wenn das so weiter geht, kann man nur noch die Apotheke schließen und auswandern.“

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