Betrittszeitraum läuft

Pflege-HiMi: Ohne Beitritt keine Leistung

, Uhr
Berlin -

Der Countdown läuft. Um gesetzlich Versicherte ab Juni weiterhin mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versorgen zu können, müssen Apotheken bis spätestens 15. Mai dem neuen Vertrag beitreten. Sonst gilt: ohne Beitritt, keine Lieferberechtigung.

Weil sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband nicht auf einen neuen Pflegehilfsmittelvertrag einigen konnten, hat die Schiedsstelle entschieden. Nach der langen Hängepartie steht der neue Vertrag, der in wenigen Wochen in Kraft tritt. Dem müssen Apotheken beitreten, wenn sei weiterhin versorgen wollen.

Keine Übergangsfrist für Apotheken

Der Beitritt zum neuen Pflegehilfsmittelvertrag ist über das Online-Vertragsportal möglich. Für eine Lieferberechtigung zum 1. Juni müssen sich Apotheken bis spätestens 15. Mai anschließen. Die Frist ist einzuhalten, da keine Übergangsfrist und auch keine rückwirkende Beitrittsmöglichkeit bestehen.

Apotheken, die bereits einen Einzelvertrag mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben, können dem Vertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband erst nach Kündigung des Einzelvertrages beitreten. Der GKV werde den einzelnen Verbänden nach dem Import der Beitrittslisten mitteilen, ob sich in der Teilnahmemeldung Apotheken befinden, die bereits einem Einzelvertrag beigetreten sind. Betroffene Apotheken werden im Anschluss informiert und der Beitrittswunsch über das Online-Vertragsportal storniert.

Digitale Abrechnung ab November Pflicht

Ab dem Leistungsmonat Juni ist die Empfangsbestätigung nicht mehr mit der Abrechnung einzureichen und verbleibt in der Apotheke und muss nicht mehr monatlich übermittelt werden. Die Belege müssen nur noch aufbewahrt und auf Anforderung der Pflegekassen in elektronischer Form vorgelegt werden.

Die Abrechnung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird ab dem 1. Juni digitalisiert. Weil aber der Starttermin kurzfristig ist, wird zu Beginn nicht alles reibungslos ablaufen können. In der Warenwirtschaft wird die entsprechende Umsetzung zwischen dem 1. Juni und 1. November erfolgen. Mit Abrechnungsmonat November wird die digitale Abrechnung erst verpflichtend eingeführt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte

OSZAR »