Seit dem 1. Juni gilt der neue Pflegehilfsmittelvertrag. Dieser soll den Apotheken Erleichterungen bringen; beispielsweise bei der Empfangsbestätigung und der Abrechnung.
Die Pflegehilfsmittelabrechnung soll digitalisiert werden. Können Softwarehaus und Rezeptabrechnungsstelle die digitale Anrechnung gewährleisten, muss die Empfangsbestätigung nicht mehr mit der Abrechnung eingereicht werden, sondern verbleibt in der Apotheke und muss nur auf Anforderung im Einzelfall vorgelegt werden.
Für die digitale Abrechnung gilt eine Übergangsfrist vom 1. Juni bis 31. Oktober. Diese soll den Softwarehäusern, Abrechnungsdienstleistern und Pflegekassen ausreichend Zeit für die Umstellung geben. Stehen keine Digitalisierungsangebote zur Verfügung, sollen Apotheken auf Excel-Tabellen ausweichen.
Um Pflegehilfsmittel via Tabelle abzurechnen, sollen Apotheken die Angaben zur Pflegekasse, zum Versicherten sowie das Genehmigungskennzeichen und die Stückzahl der gelieferten Pflegehilfsmittel in das Dokument eintragen. Der Abrechnungsbeleg soll ausgedruckt und der Empfang bestätigt werden. Dann kann der Beleg in die Abrechnung.
Bei der Abrechnung darf das Genehmigungskennzeichen nicht fehlen. Wurden bereits Genehmigungen von den Pflegekassen erteilt, aber das Genehmigungskennzeichen nicht übermittelt, sollen Apotheken laut GKV-Spitzenverband mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufnehmen und das Genehmigungskennzeichen erfragen.
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