Raumangabe fehlt

Retax SSB: „AOK verlangt absurde Kennzeichnung“

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Berlin -

In der Grünen Apotheke in Lübeck fallen regelmäßig Sprechstundenbedarf-Rezepte an. „Wir beliefern eine Arztpraxis mit Desinfektionsmittel“, erklärt Dr. Rudi Alisch. „Bisher waren kleine Gebinde für die Krankenkasse kein Problem, wenn die Verordnung mit einem Ausrufezeichen markiert war. Doch plötzlich retaxiert uns die AOK.“ Der Grund: „Es stand nicht auf dem Rezept, dass das Mittel für mehrere Behandlungszimmer war“, ärgert sich Alisch.

In den Räumen der Arztpraxis soll jeweils eine Flasche Desinfektionsmittel verfügbar sein. „Deshalb bestellt man bei uns per SSB mehrere kleine Flaschen Desinfektionsmittel statt einer großen“, erklärt Alisch. „Bisher gab sich die AOK zufrieden, wenn auf der Verordnung ein Ausrufezeichen ergänzt wurde.“ Doch seit Kurzem hagelt es nun Retaxationen zu genau diesen Verordnungen.

„Die AOK verlangt plötzlich, dass auf den SSB-Rezepten drauf steht, dass das Mittel für verschiedene Räume gedacht ist“, ärgert sich Alisch. „Was wollen die denn demnächst noch wissen“, fragt er sich. „Vielleicht fangen wir noch an zu ermitteln, wie viele Quadratmeter jeder dieser Räume hat? Das ist alles absurd.“

Korrektur im Nachgang nicht möglich

Bereits eingereichte und von der AOK retaxierte Rezepte könne er nicht nachträglich mit der gewünschten Bemerkung ergänzen lassen. „Das wurde rigoros von der Kasse abgelehnt. Es ginge im Nachhinein nicht mehr, sagte man uns“, so Alisch.

Mit den abgelehnten Einsprüchen wandte er sich an den Apothekerverband. „Mittlerweile haben sich etwa 500 Euro angesammelt, die mir gekürzt wurden“, erklärt er. „Aber der Verband hat ebenso eine Ablehnung auf das Gesuch bekommen. Nun bleibt mir nur, auch dagegen Einspruch zu erheben. Das kostet alles Zeit und Nerven.“

„Wie soll das funktionieren?“

Es betreffe nicht nur Desinfektionsmittel: „Wir haben eine Arztpraxis in der Nähe, die ambulante Nasen-OPs durchführt. Hier haben wir ein ähnliches Problem bei der SSB-Verordnung“, so Alisch. „Bisher wurden bei uns Otriven Nasentropfen in Abpackungen mit jeweils 10 ml bestellt. Die AOK wehrt sich dagegen und retaxiert uns.“ Schließlich sei es günstiger eine 100-Milliliter-Flasche abzugeben, erklärte man Alisch auf Nachfrage. „Für die Nachbehandlung ist aber die Nutzung per Pipette erforderlich, wie soll das bei 100 ml funktionieren?“

Dabei gehe es nicht um hohe Summen. „Ich habe für das Desinfektionsmittel 110,35 Euro abgerechnet und wurde gekürzt auf 81,38 Euro“, so der Inhaber. „Das ist doch absurd und man kann den Eindruck gewinnen, dass es nur darum geht, irgendwie einen Retaxgrund zu finden.“ Verhandlungen auf Augenhöhe oder partnerschaftliche Zusammenarbeit sei dies definitiv nicht, so Alisch.

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