In der Kreuz-Apotheke in Niedenstein wurde eine Patientin mit einem Hilfsmittel versorgt. Inhaber Matthias von Bredow erreichte dazu kürzlich ein Schreiben der AOK Hessen. In seiner Rechnung von Februar habe man Unstimmigkeiten festgestellt. „Der Betrag, der mir gekürzt wurde, entbehrt jeglichen Menschenverstands“, so von Bredow.
Eine Patientin wurde mit 420 Ultrafine-Kanülen (BD) versorgt. Das Hilfsmittelrezept wurde entsprechend abgerechnet. „Wenn ich ausrechne, dass 420 multipliziert mit 23 Cent 96,60 Euro netto ergibt und das Ergebnis mal den Faktor 1,19 nehme, dann ergibt das einen Preis von 114,954 Euro“, erklärt von Bredow. „Der korrekte Abrechnungspreis wäre gewesen, wenn man die 0,4 Cent abgerundet hätte. Der Computer rundete jedoch auf 6 Cent auf.“
Bei der Bearbeitung der Rechnung habe die AOK dann Differenzen festgestellt. „Wir haben folglich eine Retaxation über einen Cent bekommen“, so der Inhaber. „So können Krankenkassen auch nicht auf einen grünen Zweig kommen“, stellt er klar. „Von Bürokratieabbau, Umweltschutz und gesundem Menschenverstand ganz zu schweigen!“
Sachlich sei die Absetzung zwar gerechtfertigt, aber der Zeitaufwand stehe in keinem Verhältnis zum Betrag. „Wir reagieren darauf auch nicht, das Zeitinvestment würde sich gar nicht lohnen“, so der Apotheker, der immer mal wieder Retaxationen erhält. „Zum Glück eher sporadisch“, erklärt er. „Aber solch einen Fall hatten wir noch nicht.“
Im Koalitionsvertrag ist nicht vorgesehen, dass Nullretaxationen verboten werden sollen. Enthalten ist auch der Bürokratieabbau: „Unser Gesundheitssystem lebt von hochqualifizierten Fachkräften, die täglich Verantwortung für Menschen tragen. Wir verringern Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen massiv, etablieren eine Vertrauenskultur und stärken die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen, statt sie mit Bürokratie aus Gesetzgebung und Selbstverwaltung zu lähmen.“
Für die Praxen soll außerdem explizit eine Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung eingeführt werden. „Entsprechende Regelungen werden wir auch für andere Leistungserbringerinnen und -erbringer treffen“, heißt es weiter.