Mit dem bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) können jetzt auch Apotheken auf die elektronische Medikationsliste (eML) zugreifen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin sieht den heutigen Start als großen Fortschritt und eine wichtige Grundlage für die zukünftige Versorgung – sowohl im Hinblick auf eine potenziell bessere Versorgung als auch auf die damit verbundenen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz.
Bisher war die Nutzung auf ausgewählte Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser in den Modellregionen beschränkt. Ab heute beginnt der bundesweite Rollout: Alle Apotheken, deren Verwaltungssystem (AVS) mit einem aktuellen ePA-Modul ausgestattet ist, können nun auf die eML zugreifen. Die nun gestartete Hochlaufphase soll dazu dienen, die ePA schrittweise und zunächst auf freiwilliger Basis in die Versorgungsabläufe zu integrieren.
„Apotheken können sich in dieser Phase mit der Anwendung vertraut machen und erste praktische Erfahrungen sammeln, sobald ihnen das ePA-Modul in ihrem AVS zur Verfügung steht. Wir empfehlen die Hochlaufphase als Apothekenteam zu nutzen, um sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen“, so die Landesapothekerverbände. Die verpflichtende Nutzung soll spätestens ab dem 1. Oktober beginnen.
Auch die Ärzteschaft meldet sich zu Wort. Den heutigen Start mit der Möglichkeit zur freiwilligen Nutzung, die geplante verpflichtende Anwendung sowie die sanktionsfreie Übergangsphase bis Jahresende bewertet die KV Berlin als angemessen. „Die ePA bietet Chancen, aber auch die Verantwortung, diese sensibel und respektvoll zu nutzen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Dr. Burkhard Ruppert.
Die KV bezeichnet die schrittweise und zunächst freiwillige Einführung der ePA als sinnvollen Weg, um dieses sensible Digitalisierungsprojekt nachhaltig in den Versorgungsalltag zu integrieren. Die ePA ersetze weder das ärztliche Anamnesegespräch noch die Befunddokumentation durch die behandelnde Person und sei Eigentum der Patientin oder des Patienten. Sie könne jedoch eine praxisnahe Ergänzung der ambulanten Versorgung darstellen und Transparenz schaffen – vorausgesetzt, die Integration verlaufe benutzerfreundlich und erfülle höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.
Die ePA markiere einen Fortschritt im Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und Patient:innen und biete neue Möglichkeiten für eine transparente Kommunikation – auch wenn Krankenkassen Abrechnungsdaten bis zu zehn Jahre rückwirkend einspeisen können.
„Uns muss bewusst sein, dass sehr persönliche und emotionale Gesundheitsdaten durch die ePA nun jederzeit digital und mit geringem Aufwand abrufbar sind“, erklärt der Vorstand der KV Berlin. Der Umgang müsse daher besonders sensibel erfolgen – insbesondere im Austausch zwischen Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Patient:innen und Krankenkassen.
Auch Patient:innen müssten verantwortungsvoll und informiert mit ihrer ePA umgehen, betont die KV Berlin. Denn die Akte könne Informationen enthalten, die missverstanden oder nicht vollständig erfasst würden. Zudem bestehe die Möglichkeit, medizinisch relevante Daten zu löschen – auch solche, die im Notfall entscheidend sein könnten.
Positiv hebt die KV Berlin die Richtlinie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren hervor. Diese erlaubt Ausnahmen bei der Dokumentation, wenn erhebliche therapeutische Gründe vorliegen und das Kindeswohl gefährdet ist.
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