Amazon hat auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Datenschutz bei OTC-Verkäufen über den Marketplace reagiert. Beim Kauf von apothekenpflichtigen Arzneimitteln erscheint jetzt eine verpflichtende Checkbox – allerdings noch nicht bei allen Angeboten. Die ersten Versandapotheken bereiten ihr Comeback vor.
Mehrere Versandapotheken hatten sich nach dem BGH-Urteil von Amazon zurückgezogen. Grund waren Abmahnungen durch den Münchener Apotheker Dr. Hermann Vogel jr., der durchsetzte, dass der Onlinekonzern ohne vorheriger Einwilligungserklärung keine OTC-Bestellungen für Apotheken mehr aufnehmen und an diese abgeben darf. Manche Versender wie der Münchener Apotheker Dr. Michael Grintz blieben der Plattform treu und boten weiter Arzneimittel an.
Nur wenige Wochen später präsentiert Amazon jetzt eine erste Lösung. Wer ein OTC-Produkt in den Warenkorb packt, wird auf dem Weg zur Kasse explizit nach seiner Zustimmung gefragt. „Zusätzliche Informationen“, heißt es unter den Fenstern für Versandadresse und Zahlungsmittel. Dann ist das präferierte Produkt abgebildet. „Zustimmung benötigt“, heißt es weiter.
Kund:innen sollen bestätigen, dass sie einverstanden sind, „dass Amazon meine Bestelldaten, einschließlich eventueller Gesundheitsinformationen, zur Abwicklung meiner Bestellung in Kooperation mit der verkaufenden Apotheke verarbeitet. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden“, heißt es in dem Feld. An dieser Stelle ist ein Ausstieg möglich und der Kassenvorgang kann „ohne diesen Artikel“ fortgesetzt werden.
Stringent ist die Lösung jedoch nicht umgesetzt. Wer etwa Aspirin Effect über die Bodfeld-Apotheke bei Amazon kaufen will, muss aktuell noch keine Datenschutz-Erlaubnis abgeben. Und über den Button „Jetzt kaufen“ wird ebenfalls nicht nach einer Einwilligung gefragt.
Amazon teilte seinen Geschäftspartnern gestern mit, dass eine „Zustimmungserfordernis“ eingeführt wurde. Das Häckchen für die Einwilligung der Kundinnen und Kunden zur Verarbeitung von Bestelldaten für apothekenpflichtige Arzneimittelsei „als zusätzliche Maßnahme zum Schutz des Vertrauens von Kunden und Verkaufspartnern“ eingeführt worde, sagt eine Amazon-Sprecherin.
„Der Schutz der Privatsphäre unserer Kunden hat für uns immer oberste Priorität und ist seit Jahren Grundlage unserer Services“, heißt es in der E-Mail an die Apotheken. „Für den Bestellabschluss von apothekenpflichtigen Arzneimitteln auf Amazon.de führen wir für Kunden eine Zustimmungserfordernis zur Verarbeitung ihrer Bestelldaten ein, das in den kommenden Tagen sukzessive ausgerollt wird.“
Die Zustimmung sollen Kundinnen und Kunden beim Aufgeben der Bestellung bei allen Produkten erteilen, bei denen das Katalog-Attribut „medicine_classification“ korrekt auf „apothekenpflichtig“ gesetzt sei. „Wir informieren Sie, sobald die Implementierung abgeschlossen ist.“
Bei den Versendern kommt die Lösung zunächst gut an, bei ihnen ist die Erleichterung über die schnelle Umsetzung zu spüren. Immerhin geht es um Millionenumsätze. Über die Plattform wurde 2024 laut einer Erhebung von Smile AI ein Umsatz von 374 Millionen Euro mit Gesundheitsprodukten erzielt.
Sanicare etwa lässt die Neuerung derzeit prüfen. Der Versender aus Bad Laer ist über die Marke Homoeopathiefuchs gelistet. „Unser Finger steht schon auf dem Abzug“, sagt Marcus Diekmann, Chief Strategy, Digital & eCommerce Officer. „Wir müssen nur noch eine einzige kleine Sache klären. Dann werden wir wieder mit dem Verkauf starten.“ Planmäßig solle der Verkauf von OTC-Produkten kommende Woche wieder anlaufen.
Auch bei CuraVendi ist man guter Dinge, bald wieder mit dem Verkauf zu beginnen. Die Versandapotheke, die zur Römer Apotheke in Rheinberg gehört, zog sich ebenfalls zurück und gab die Unterlassungserklärung ab. „Wir gehen mit Bedacht vor und prüfen es. Uns ist wichtig, dass der Datenschutz korrekt umgesetzt wird“, sagt Mitinhaber und Apotheker Gregor-Maximilian Krug.
Vogel jr. will sich indes auf Anfrage nicht zur Entwicklung bei Amazon äußern.