Keine Werbung mit Siegel

Arzneitee: Bio muss extra wirksam sein

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Berlin -

Es bleibt dabei: Ein als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestufter Arzneitee darf grundsätzlich nicht mit dem Bio-Logo vermarktet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Aber: Wenn eine solche Angabe auf der Verpackung von der zuständigen Behörde wegen der günstigen Wirkung der ökologischen/biologischen Produktion auf die therapeutischen Merkmale des Arzneimittels gebilligt wurde, kann die Bewertung anders ausfallen.

Salus kämpft seit vielen Jahren darum, seine Produkte mit dem Bio-Siegel zu vermarkten. Im konkreten Fall ging es um den Salbei-Arzneitee, dessen Verpackung mit dem offiziellen EU-Logo für ökologische/biologische Produktion versehen ist. Der Hersteller würde gerne auch weitere Arzneitees mit diesem Logo vertreiben.

Dagegen klagte der vor allem aus dem Reformhaus bekannte Wettbewerber Astrid Twardy. Mit dem Argument, das Unionsrecht stehe einer Verwendung des Bio-Logos auf der Verpackung eines Arzneimittels entgegen, wurde eine Untersagungsverfügung beantragt, die das Landgericht Düsseldorf auch erließ. Das Oberlandesgericht legte den Fall in Luxemburg vor.

Der EuGH stellte fest, dass Arzneitees, die als traditionelle pflanzliche Arzneimittel anzusehen sind, grundsätzlich nicht mit dem Bio-Logo in den Verkehr gebracht werden dürfen. Als Arzneimittel fielen sie nämlich ausschließlich unter die EU-Arzneimittelrichtlinie und nicht unter diejenige über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen.

Zwar dürfe die Verpackung von Arzneimitteln bestimmte fakultative Informationen enthalten, sofern sie für den Patienten wichtig seien und keinen Werbecharakter hätten. Informationen über die ökologische/biologische Produktion von Wirkstoffen traditioneller pflanzlicher Arzneimittel erfüllten diese Voraussetzung jedoch nicht. „Da die betreffenden Arzneimittel nämlich ohne Verschreibung erworben werden können, können solche Informationen, auch wenn sie nicht notwendigerweise in medizinischer Hinsicht wichtig sind, den Patienten direkt zu einer Kaufentscheidung veranlassen.“

Allerdings könne die Zulassungsbehörde feststellen, dass aus einer Produktion im ökologischen Landbau stammende heilend oder vorbeugend wirkende Stoffe sich günstig auf die therapeutischen Eigenschaften eines Arzneimittels auswirkten. „In einem solchen Fall kann die Behörde die betreffende Angabe auf der Verpackung des Arzneimittels billigen.“

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