Die von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken können voraussichtlich im August mit der offenen Ausschüttung rechnen. Dies teilte Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos mit. Ursprünglich hatte die Sache bereits zum Ende des ersten Quartals erledigt sein sollen.
Hoos hatte die für die Abschlagsverteilung erforderlichen Unterlagen, darunter die aktualisierte Insolvenztabelle und das Verteilungsverzeichnis, im März bei dem Amtsgericht Düsseldorf als zuständigem Insolvenzgericht eingereicht. „Das Verteilungsverzeichnis sieht eine Quotenzahlung auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 26,0 Prozent vor“, so Hoos.
Das Gericht sei nach wie vor mit der Prüfung der eingereichten Unterlagen befasst; im Mai sei mitgeteilt worden, dass diese voraussichtlich bis Ende Juni abgeschlossen werden könne. „Anschließend wird das Gericht die Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt machen sowie das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten niederlegen“, so Hoos.
Und weiter: Nach Ablauf der gesetzlichen Einwendungsfristen könne die Auszahlung der Quote an die Gläubiger erfolgen. Man gehe davon aus, dass dies im August der Fall sein werde.
Eine Auszahlung erfolge grundsätzlich nur an Gläubiger von zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen, so Hoos. „Soweit bislang für den Ausfall festgestellte oder bestrittene Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt uneingeschränkt festgestellt werden, kann die entsprechende Quotenzahlung gegebenenfalls gemeinsam mit einer weiteren Abschlagsverteilung oder mit der Schlussverteilung nachgeholt werden.“ Hierfür seien Rückstellungen gebildet worden, insbesondere was bislang bestrittene Forderungen angehe.
Insgesamt hatten die dem Vergleich beigetretenen Apotheken Forderungen in Höhe von 309,1 Millionen Euro angemeldet, sie sind die größte Gruppe der Gläubiger. Vor einem Jahr hatten die Apotheken die erste von drei vereinbarten Abschlagszahlungen erhalten. Insgesamt wurden rund 33,8 Millionen Euro überwiesen.
Die zweite Zahlung Ende März hatte für Enttäuschung gesorgt. Gerade einmal 1 Prozent der von den die beigetretenen Apotheken angemeldeten Forderungen standen damals für die Auszahlung zur Verfügung, sodass also lediglich eine Summe von 3,3 Millionen Euro überwiesen wurde. Die dritte Auszahlung umfasste einen Betrag in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro.
Die Apotheken hatten auf eine Quote von mindestens 40 Prozent gehofft, eine solche Größenordnung hatte der Insolvenzverwalter zu Beginn des Verfahrens durchblicken lassen.