Der im Dezember festgestellte Versorgungsmangel mit Fosfomycin-haltigen Arzneimitteln zur Herstellung einer Infusionslösung in Deutschland gilt als offiziell aufgehoben.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Versorgungslage mit Fosfomycin-haltigen Arzneimitteln zur Herstellung einer Infusionslösung in Deutschland wieder als stabil eingeschätzt. Somit besteht ein Mangel, wie er am 6. Dezember nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) offiziell bekannt gegeben wurde, nicht mehr.
Der Arzneistoff kommt als Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung in allen Altersgruppen zur Behandlung verschiedener Infektionen zum Einsatz, wenn die für die Erstbehandlung allgemein empfohlenen antibakteriellen Mittel ungeeignet sind. Dazu gehören unter anderem komplizierte Harnwegsinfektionen, infektiöse Endokarditis, komplizierte Haut- und Weichgewebeinfektion sowie bakterielle Meningitis.
Im vergangenen Jahr gab es Probleme in der Herstellung, die zum Lieferengpass führten. Die betroffene Ware wurde aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Kontamination vorsorglich in allen betroffenen Chargen zurückgerufen.
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