„In Ausnahmesituationen von großer Relevanz“

Neue Hitzeschutzpläne: Apotheken als Anlaufstelle

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat drei neue Hitzeschutzpläne vorgestellt, die den „Hitzeschutzplan Gesundheit“ um die Bereiche Sport, Apotheken und psychotherapeutische Praxen erweitern. Damit sollen vor allem gefährdete Gruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere, Kinder und Sporttreibende besser vor den gesundheitlichen Risiken von Hitze geschützt werden.

Den Apotheken komme beim Hitzeschutz eine besondere Bedeutung zu, so das BMG. „Als niedrigschwellige Versorgungseinrichtungen und wohnortnahe Anlaufstellen tragen sie wesentlich zur Gesundheitsversorgung bei und sind daher auch in hitzebedingten Ausnahmesituationen von großer Relevanz.“

Sie könnten unter anderem für die gesundheitlichen Risiken sensibilisieren, über die Auswirkungen von Hitze auf Medikamente aufklären und die Medikation der Patientinnen und Patienten überprüfen. Die gemeinsam von der Bundesapothekerkammer (BAK) und der Deutschen Allianz Klima und Gesundheit (KLUG) entwickelte Bundesempfehlung in Form eines Musterhitzeschutzplans soll Apotheken bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen gezielt unterstützen. Erklärtes Ziel ist es, sowohl die Sicherheit und Gesundheit der Patientinnen und Patienten als auch der Mitarbeitenden zu gewährleisten sowie die Qualität von Arzneimitteln unter erhöhten Temperaturbedingungen zu sichern.

Der Musterhitzeschutzplan ist in fünf zentrale Handlungsfelder unterteilt.

Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Sommer

Der Hitzeschutzplan sieht hier unter anderem vor, eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Umsetzung und Evaluierung zuständig ist. Arbeitsabläufe sollen an Hitzeperioden angepasst und im Qualitätsmanagement berücksichtigt werden. Dazu gehören auch Akutmaßnahmen bei Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sowie die Einrichtung einer Kommunikationskaskade für Warnhinweise.

Apotheken sollen sich mit relevanten Institutionen austauschen, um Patientinnen und Patienten umfassend zu informieren. Die Mitarbeitenden werden in Hitzeschutzmaßnahmen geschult, gefährdete Personen gezielt angesprochen und baulich-technische Schutzmaßnahmen überprüft. Die Personalplanung soll flexibel auf Hitzewarnungen reagieren, und hitzebedingte Risiken im Arbeitsschutz sollen bewertet werden.

Informationen zur Prävention hitzebedingter Erkrankungen sowie zum Umgang mit Arzneimitteln sollen für Patientinnen, Patienten und deren Angehörige sowie für Pflegeeinrichtungen und Praxen bereitgestellt werden.

Maßnahmen während der Sommermonate

In den Sommermonaten sollen Schulungen und Nachschulungen des Teams durchgeführt werden. Temperaturentwicklung und Raumsituation sollen geprüft und identifizierte Hitzequellen, wie zum Beispiel unnötige Elektrogeräte, entfernt werden. Gegebenenfalls sollen außerdem Wasserspender bereitgestellt und gefährdete Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige auf hitzebedingte Risiken hingewiesen werden.

Die Medikation soll besonders im Hinblick auf hitzeempfindliche Arzneistoffe geprüft werden. Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) wie „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ oder „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ können unterstützend einbezogen werden. Falls nötig, sollte eine ärztliche Überprüfung des Medikationsplans empfohlen werden.

Hitzesensibilisierte Personen sollen darauf hingewiesen werden, keine eigenständige Dosisanpassung vorzunehmen – Änderungen nur in Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

Maßnahmen bei Warnstufe 1 des DWD

Bei Warnstufe 1 des Deutschen Wetterdienstes soll das Team über die ausgegebene Hitzewarnstufe informiert werden. Botendienste sollen gegebenenfalls verstärkt und auf Tagesrandzeiten konzentriert werden. Besonders gefährdete Patientinnen und Patienten sollen proaktiv angesprochen werden. Bei Hinweisen auf eine gesundheitliche Gefährdung soll ein Arztbesuch empfohlen und gegebenenfalls Erste Hilfe geleistet werden. Für die Mitarbeitenden soll leichte, atmungsaktive Dienstkleidung bereitgestellt oder empfohlen werden. Zudem muss auf ausreichend Pausen in kühlen Räumen und auf Flüssigkeitsaufnahme geachtet werden. Angehörigen wird empfohlen, während der Hitzeperiode täglich Kontakt zu gefährdeten Patientinnen und Patienten aufzunehmen.

Zusätzliche Maßnahmen bei Warnstufe 2 des DWD

Bei Warnstufe 2 des DWD sollte der Personaleinsatz an die Situation angepasst werden. Dabei sollen Teammitglieder mit gesundheitlicher Gefährdung berücksichtigt werden. Die Kommunikation zu Hitzerisiken und Schutzmaßnahmen mit (Haus-)Ärzt:innen, Pflegediensten und anderen Partnern sollte verstärkt werden. Im Musterplan wird zudem empfohlen, die Wohnsituation gefährdeter Patient:innen zu erfragen: Wenn Hitzegefährdung besteht und die Raumtemperatur nicht gesenkt werden kann, soll ein Aufenthaltswechsel zu Angehörigen oder Einrichtungen empfohlen werden.

Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Anpassung

Wenn möglich, sollen wie im Musterplan empfohlen, bauliche Hitzeschutzmaßnahmen wie beispielsweise das Anbringen von Jalousien, einer Lüftung oder Klimageräten in der Apotheke umgesetzt werden. Um den Hitzeschutz gemeinsam zu verbessern, sollen Kontakte auf Bezirks- und Gemeindeebene mit Arztpraxen, Sozial- und Pflegediensten sowie Nachbarschaftsinitiativen intensiviert werden. Einfluss auf die Stadtplanung soll genommen werden, um Hitzeinseln im Einzugsbereich der Apotheke zu reduzieren – zum Beispiel durch Begrünung, Entsiegelung, Installation von Trinkbrunnen und Zugänglichmachen öffentlicher kühler Räume. Klimaanpassung und Hitzeschutz sollen zudem in pharmazeutische Fortbildungen integriert werden.

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