Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Patientenschützer: Mehr Hilfe für Pflegende nötig

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Berlin -

Die meisten Pflegebedürftigen werden daheim betreut. Doch manchmal geht es vorübergehend nicht. Für Alternativen kommt jetzt mehr Flexibilität – aber kann sie auch genutzt werden?

Bei Entlastungsangeboten für die Pflege zu Hause besteht nach Angaben von Patientenschützern bundesweit ein Mangel. „Von den 16.000 Pflegeheimen bieten gerade einmal gut 1000 überhaupt Kurzzeitpflegeplätze an“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Nicht viel besser sehe es bei Angeboten der Verhinderungspflege aus, wenn pflegende Personen zeitweise ausfallen.

Vom 1. Juli an können die Unterstützungsleistungen dafür einfacher abgerufen werden, wie noch eine Reform der Ampel-Koalition von 2023 festlegt. Künftig gibt es ein gemeinsames Budget, das die Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege bündelt. Daraus stehen bis zu 3539 Euro pro Jahr zur Verfügung, die Pflegebedürftige flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte – also dafür, dass die Pflege gesichert ist, während pflegende Angehörige es nicht machen können.

Alternativen für Auszeiten

Bei der Verhinderungspflege geht es um Leistungen für eine Ersatzbetreuung, wenn Pflegepersonen Urlaub machen, krank sind oder aus anderen Gründen ausfallen. Die Höchstdauer wird mit der Reform von sechs auf acht Wochen verlängert. Die Leistung kann künftig auch ohne einen bisher vorgesehenen Vorlauf von sechs Monaten Pflege daheim beansprucht werden. Bei der Kurzzeitpflege geht es darum, für begrenzte Zeit in ein Pflegeheim zu kommen, etwa bei Problemen beim Betreuen zu Hause oder nach Klinikaufenthalten.

Patientenschützer Brysch sagte zu den neuen Bedingungen, die künftig für 4,9 Millionen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 infrage kommen: „In der Praxis wird sich nichts daran ändern, dass der allergrößte Teil der Pflegebedürftigen das Geld nicht in Anspruch nehmen kann.“ Denn Kurzzeitpflegeplätze und Angebote von Verhinderungspflege seien deutschlandweit Mangelware.

„Milliarden Euro bleiben ungenutzt“

„Die knappen Kapazitäten werden sogar noch heruntergefahren“, erläuterte Brysch. Das sei nicht verwunderlich, denn die Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige seien für die Langzeitpflegebranche unattraktiv. Der Patientenschützer forderte daher einen Rechtsanspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die von den Pflegekassen zu garantieren sei.

„Passiert weiterhin nichts, bleiben jedes Jahr acht Milliarden Euro ungenutzt“, warnte Brysch. „Eine breite Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wird es dann weiterhin nicht geben.“

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