Die „Aufhebung des Skonti-Verbots“ ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, daher lenkt der Großhandelsverband Phagro jetzt ein und legt einen eigenen Lösungsvorschlag vor. Demnach sollen Skonti auf den Festzuschlag unter zwei Voraussetzungen gewährt werden können: als Gegenleistung für die Vorfristigkeit der Zahlung und unter Berücksichtigung eines angemessenen Zinsniveaus.
„Der vollversorgende Pharmagroßhandel hat ein ureigenes Interesse daran, dass Apotheken wirtschaftlich stabil sind“, betonen die Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner. „Nur gemeinsam können wir Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland schnell und zuverlässig versorgen. Deshalb muss die Leistungsfähigkeit auf beiden Seiten erhalten bleiben.“
Der Großhandel könne Apotheken unterstützen, indem diese bei vorfristiger Zahlung von einem realen Liquiditätsvorteil profitierten. „Gleichzeitig bliebe die Wirtschaftlichkeit des Großhandels erhalten, und damit die Grundlage für unsere täglichen Leistungen und Investitionen in die Versorgungssicherheit.“
Dammann und Porstner verweisen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Februar 2024, wonach der Festzuschlag von 73 Cent pro Packung nicht durch Rabatte oder Skonti unterschritten werden darf. Damit habe der BGH deutlich gemacht, dass der Großhandel nur mit einer gesicherten Mindestvergütung seinen Versorgungsauftrag erfüllen könne.
„In der Diskussion ist immer wieder fälschlicherweise von einem Skonto-Verbot die Rede – ein solches Verbot gibt es nicht“, betonen Dammann und Porstner. „Unsere Mitgliedsunternehmen gewähren Skonti im Rahmen des variablen gesetzlichen Großhandelszuschlags. Stattdessen geht es im Sinne des BGH-Urteils um den Erhalt einer dringend gebotenen Mindestvergütung. Daran halten wir fest.“
Laut Phagro wäre die vorgeschlagene Lösung ausgewogen und rechtssicher: Zusätzlich zu den heute zulässigen Nachlässen im Rahmen des variablen gesetzlichen Großhandelszuschlags solle ausschließlich ein eng definierter „echter Skonto“ auf den Festzuschlag gewährt werden können. Darunter zu verstehen sei ein Nachlass bei vorfristiger Zahlung, der das gewährte Zahlungsziel sowie den aktuellen Basiszinssatz zuzüglich einer marktüblichen Bankenmarge berücksichtige und somit den tatsächlichen Liquiditätsvorteil des Großhandels ausgleiche.
„Die vielfältigen Leistungen unserer Mitgliedsunternehmen bieten den Apotheken einen erheblichen Mehrwert. Wir stehen fest an ihrer Seite – auch bei der Suche nach tragfähigen Lösungen. In diesem Sinne ist auch unser Lösungsvorschlag verfasst, der hilft, die Leistungsfähigkeit beider Seiten und damit die Versorgungssicherheit zu bewahren“, erklären Porstner und Dammann. „Nur unter diesen Bedingungen können wir unsere zentrale Rolle im Gesundheitssystem weiterhin verlässlich erfüllen.“
Noch im April hatte der Phagro in einem früheren Positionspapier die Skonto-Freigabe als „Einstieg in eine Umverteilung vom Großhandel hin zu den Apotheken“ abgelehnt. Damit würden zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Großhandels und das heutige Niveau der Arzneimittelversorgung einhergehen. Die Absenkung des Leistungsniveaus könnte etwa zur Folge haben, dass Apotheken nicht mehr mit sämtlichen Arzneimitteln, nicht mehr mehrmals am Tag oder nicht mehr am Folgetag beliefert werden können.
Hochgerechnet auf rund 17.000 Apotheken hatte der Verband einen Ergebnisverlust von 255 Millionen Euro jährlich ausgerechnet – bei einem Gesamtergebnis der Branche von 310 Millionen Euro im Jahr 2024.
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