Die Verbände erhalten aktuell viele Retaxationen von ihren Mitgliedern. Wichtig sei, dass die Widersprüche nicht doppelt an die Krankenkassen gingen. Darauf verweist der Hessische Apothekerverband (HAV).
Der HAV betont, dass eine einzige Übermittlung eines Einspruchs bei der Prüfstelle beziehungsweise Krankenkasse ausreiche. Deshalb sollten Inhaberinnen und Inhaber vorher entscheiden, ob sie selbst tätig werden oder über den Verband gehen wollen.
Wird die Krankenkassenabteilung des Verbands eingeschaltet, werde der Sachverhalt dort genau geprüft und eventuell nachberechnet. Wichtig sei dabei, dass das Anschreiben der Prüfstelle mitgeschickt werde. Zudem müssten die betroffenen Bilder leserlich und in Farbei abgegeben werden. Dabei sollten die Versicherten- und Arztdaten unkenntlich gemacht werden.
Wichtig sei, dass die Picnummer/TA3-Nummer eindeutig angegeben sei. Zudem solle bei der Kontrolle von Rezepturen die Preisberechnung der Apotheke angehängt werden. Der Einspruch sei als Ganzes und nicht in Etappen zu schicken, bittet der HAV. „Bei Retaxationen von E-Rezepten ist neben den oben genannten Punkten außerdem die Übermittlung des Abgabedatensatzes zwingend notwendig.“
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