Der Hessische Apothekerverband (HAV) freut sich über die Ergebnisse, die aus den Verhandlungen der AG Gesundheit bereits öffentlich geworden sind. Dabei sieht er auch den „Hessischen Weg“ als Teil des Erfolgs. Nun wäre es nur noch wünschenswert, dass die Pläne aus dem Koalitionspapier auch noch in diesem Jahr umgesetzt werden, um gegen das Apothekensterben vorzugehen.
Der HAV begrüßt die Inhalte des Papiers der AG Gesundheit, mahnt aber gleichzeitig zu verbindlichen Leitplanken und einer schnellen Umsetzung. „Von der Rücknahme des Skonti-Urteils über die längst überfällige Anpassung der Vergütung bis hin zur Diskussion über die Apotheke der Zukunft sind alle Forderungen berücksichtigt, für die auch wir Hessen in den letzten Jahren intensiv geworben, demonstriert und uns auf allen Wegen eingesetzt haben“, resümiert der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth.
Für den Verband habe dabei auch die Zusammenarbeit mit Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz und der Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Ines Claus (beide CDU), Früchte getragen. Sie hätten sich seit Monaten intensiv für die Apotheken vor Ort eingesetzt und dies deutlich in die Koalitionsgespräche eingebracht.
„Unser Hessischer Weg – ein Dreiklang aus Protesten, parteiübergreifend positiv-konstruktiven Gesprächen und dem Engagement unzähliger hessischer Apotheken vor Ort in ihren Städten und Gemeinden, hat mit dazu beigetragen, dass die verantwortliche Politik nun gegensteuern will, um die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu sichern“, betonte Seyfarth.
Nun gehe es um eine zeitnahe Umsetzung: „Die Anpassung der Vergütung, der weitere Bürokratieabbau und die Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Fachkräfte müssen bestenfalls noch in diesem Jahr greifen, um das so genannte Apothekensterben zu bremsen“, so Seyfarth. Für die künftigen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über etwaige Honoraranpassungen brauche es zudem verbindliche Leitplanken.
„Hier sollte unbedingt verbindlich festgeschrieben werden, dass allgemeine Indizes, beispielsweise zur Lohnentwicklung, Inflation und Energiekosten Maßstab für die Vergütungsanpassung sein müssen. Zudem gilt es, einen Mechanismus zu vereinbaren, der greift, wenn sich GKV und Apothekerverbände nicht einigen und langwierige Schiedsverfahren drohen“, sagte Seyfarth abschließend.
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